Wir beraten Sie

Die Möglichkeiten eine Stiftung zu unterstützen und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu stärken sind vielfältig. Anbei führen wir für den schnellen Überblick einmal die wichtigsten Möglichkeiten auf.

Wünschen Sie dazu Informationen? Dann kontaktieren Sie unseren Vorstandsvorsitzenden Thomas Walter direkt unter thomas.walter@qfz-stiftung.de

  • Anlassspenden (Sie sammeln für uns z.B. bei Firmenjubiläen und an Geburtstagen)

    Ihnen gefällt was die QFZ Stiftung bewegt und weiterhin bewegen will? Dann haben Sie durch eine Anlassspende die Möglichkeit, beispielsweise Geldgeschenke die Ihnen persönlich zuteil werden sollen nicht anzunehmen und stattdessen den Schenkenden darum zu bitten, mit einer Aktionsspende eine noch größere Freude zu bereiten und eine gute Sache zu unterstützen.
  • Aktionsspende (Sie organisieren ein Event und sammeln so Spenden zu Gunsten unserer Stiftung)

    Eine Aktionsspende kann folgendermaßen aussehen: Eine Gruppe motivierter Läufer überzeugt Sie vom Stiftungszweck und der gesellschaftlichen Aufgabe der QFZ Stiftung und vereinbart mit Ihnen, für die gute Sache zu "laufen". Pro Läufer und Kilometer spenden Sie anschließend eine zuvor festgelegte Summe an die Stiftung und unterstützen so ganz leichtfüßig unsere Arbeit.
  • Zustiftungen (zu Lebzeiten oder im Todesfall erhöhen Sie damit unser Stiftungskapital und sichern unsere unabhängige Existenz)

    Spenden in das Vermögen einer Stiftung nennt man Zustiftungen. Zustiften ist dann sinnvoll,wenn sich jemand für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, ihm aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt der Zustifter in der Regel keinerlei Rechte. Steht er aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der von ihm ausgewählten Stiftung, kann er mit wenig eigenem Aufwand gezielt und wirkungsvoll fördern.

    Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der empfangenden Stiftung nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.
  • Treuhandstiftungen (Sie wollen eine eigene Stiftung ohne großen organisatorischen Aufwand errichten)

    Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet.

    Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann auch mit weniger als 50.000 Euro gegründet werden.